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Master - Management von Organisationen und Personal im Gesundheitswesen

Master-Studiengang Management im Gesundheitswesen (M.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Arts (M.A.) im Studiengang Management von Organisationen und Personal im Gesundheitswesen

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, fachlich einschlägiges Studium und mind. 1-jährige berufspraktische Tätigkeit im Gesundheitswesen - siehe hierzu §5 Absatz2 Satz 1,2,3 RahmenPO

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entsprechen den Teilnahmevoraussetzungen

Lehrgangsinhalte:
Empirische Methoden I,II - Gesundheitssystem - Modelle und Theorien von Organisationen und Personal - Leistungswirtschaft und Rechnungswesen - Versorgungsforschung - Gestaltung von Wandel und Innovationen - Strategische und finanzwirtschaftliche Ausrichtung von Unternehmen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte - Strategische Steuerung von Organisationen und Personal - Fallstudien zur Finanzwirtschaft im Gesundheitswesen - Wissenschaftliches Arbeiten - nachhaltigkeit und Sicherung von Qualität - Balanced Scorecard - Master Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Module und Master-Thesis

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2580 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 25 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module und Master-Thesis

Begleitender Unterricht: fakultative Seminare als Zusatzangebot (ca. 300 Std.) - Näheres beim Institut erfragen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 153913c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 10110 
24 Raten zu 390.00 EUR - Prüfungskosten: 750.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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