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Master - Vertrieb und Marketing

Master-Fernstudiengang Sales & Marketing, Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Vertrieb und Marketing

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) und mind. 1-jährige kaufmännische Berufspraxis

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Teilnahmevoraussetzungen - Näheres beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
Wissenschaftliches Arbeiten - Unternehmensstrategie - Grundlagen des Marketing - Grundlagen des Vertriebs - Ethische, kulturelle, soziale Aspekte - Soziale Kompetenzen - Zeitmanagement - Marktforschung - Vertriebsorganisation - Verkaufspsychologie - Marketingkonzepte - Projektmanagement - Marketing-Recht - Konsumentenverhalten - Vertriebs-Controlling - Internationales Marketing
Spezialisierung Marketing oder Spezialisierung Vertrieb

- Lehrgangsmaterial:

Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2580 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 25 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module

Begleitender Unterricht: je Semester 2-3 Wochenenden (je 8 Std.) - Telefon-/Videokonferenzen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 155614

Monatliche Ratenzahlung möglich, zzgl. Ratenzahlungsgebühr je Semester.

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 10600 
8 Raten zu 1325 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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