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Master - Qualitätsmanagement

Master-Fernstudiengang Qualitätsmanagement Abschluss: Master of Engineering

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Engineering im Studiengang Qualitiy Management

Abschluss: Master of Engineering (M.Eng.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulabschluss in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studiengang (Abschlussnote mind 2,5) sowie mindestens 1 Jahr einschlägige Berufspraxis oder entsprechende Qualifikation; Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe entsprechende Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Statistische Methoden der Qualitätssicherung - Zuverlässigkeit und Sicherheit technischer Systeme - Statistische Tolerierung - Elemente des Qualitätsmanagements und Normung - Qualitätskosten - Metrologie - Qualitätsplanung und Qualitätslenkung - Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung - Umweltmanagement - Projektmanagement/integriertes Management - Qualitätsaudit und Produkthaftung - Prozessorientierte Qualitätssicherung - Prüfmittelmanagement - Methoden des Qualitäts- und Innovationsmanagements - Master-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Module, Fachbücher etc.

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2580 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 25 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module, Fachbücher etc.

Begleitender Unterricht: an insgesamt 14 Tagen (112 Stunden) an verschiedenen Orten

  • Nah-Unterricht: 112 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 155914

Monatliche Ratenzahlung möglich, zzgl. Ratenzahlungsgebühr je Semester.

Abschluss
Master of Engineering (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 10600 
8 Raten zu 1325.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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