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Master - Architektur und Umwelt

Master-Fernstudiengang Architektur und Umwelt Abschluss: Master of Science (M.Sc.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Science im Studiengang Architektur und Umwelt

Abschluss: Master of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulabschluss im Fach Architektur und mind. 1-jährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe §4 der Prüfungs- und Studienordnung - Näheres beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Wissenschaften - Darstellung und Gestaltung - Planung und Entwurf - Energieeffiziente Architektur - Ressourceneffiziente, schadstoffarme Architektur - Architektur und Umfeld - Städtebau - Bauen mit Bestand - Entwurfsmethodik und Architekturtheorie - Architekturdarstellung und Architekturtheorie - Energetische Berechnung und Nachweisführung - Gebäudemanagement und Lebenszyklus - Methodik wissenschaftlichen Arbeitens

- Lehrgangsmaterial:

Module, Fachbücher

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2580 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 25 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module, Fachbücher

Begleitender Unterricht: 46 Tage im Kernstudium (368 Std.) - fakultativ an 12 Tagen (99 Std.) Präsenzveranstaltungen und Telefonkonferenzen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 156014

Monatliche Ratenzahlung möglich, zzgl. Ratenzahlungsgebühr je Semester.

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i
ESCO-Synonym
Master of Science (Studium) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 11800 
8 Raten zu 1475.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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