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Lernprozessbegleiter/in (DBA)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um berufliche Bildungsprozesse zu organsieren und zu planen sowie Lernende und deren Lernprozesse in der beruflichen Bildung professionell zu begleiten

Abschluss: Prüfung zum/zur Lernprozessbegleiter/-in gemäß Prüfungsordnung der Deutschen Berufsausbilder Akademie (DBA) vom 12.12.2012

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung in anerkanntem 3-jährigen Ausbildungsberuf und mind. 1 Jahr Berufspraxis oder abgeschlossene Ausbildung und mind. 2 Jahre Berufspraxis oder entsprechende Qualifikation; techn. Voraussetzung: Multimedia-PC, Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme an den Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse - Begleitung von Lernenden und ihren Lernprozessen

- Lehrgangsmaterial:

2 Module (8 Lehrbriefe, Übungs- und Projektmaterialien, Online-Tutorien)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 8 Monate, gesamt 241 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Module (8 Lehrbriefe, Übungs- und Projektmaterialien, Online-Tutorien)

Begleitender Unterricht: drei je 2-tägige Seminare (Fr/Sa) insgesamt 30 Stunden

  • Nah-Unterricht: 30 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7268313

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1560 
8 Raten zu 195.00 EUR
Fernunterricht

8 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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