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Instrumentenflugberechtigung Enroute-IR (EIR) / Competency-based IR (CB-IR) gemäß EASA Teil-FCL

Instrumentenflugberechtigung Basic IR (BIR) / Competency-based IR (CB-IR) gemäß EASA Teil-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung gemäß EASA Teil-FCL zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung Basic IR (BIR)/Competency-based IR (CB-IR)

Abschluss: Prüfung vor der dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teilnahmevoraussetzungen:
mindestens die Lizenz für Privatpiloten PPL(A) oder Berufspiloten CPL(A) sowie mindestens 20 Stunden (bei BIR) bzw. 50 Stunden (bei CB-IR) Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht und Sprechfunkverfahren - Instrumentation - Flugplanung - Aviatische Psychologie - Physiologie - Meterologie - Funknavigation

- Lehrgangsmaterial:

7 Module (eBooks, Online Foren etc.), die online zur Verfügung gestellt werden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 86 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 7 Module (eBooks, Online Foren etc.), die online zur Verfügung gestellt werden

Begleitender Unterricht: obligatorisch

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 686114

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren. Lehrgangsdauer mindestens 3 Wochen, maximal Monate.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1029 
5 Raten zu 159,00 EUR, Nah-Kurskosten: 230 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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