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Bachelor - Hotel Management

Hotel Management (B.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Arts (B.A.) in der Fachrichtung Hotel Management

Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder gleichwertiger Schulabschluss und 3-monatiges Praktikum in der Hotellerie oder branchenspezifische Berufserfahrung von mind. 3 Monaten

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Teilnahmevoraussetzungen; Näheres beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
General Management u.a. betriebswirtschaftliche, managementbezogene und rechtliche Grundlagen - Branchenspezifisches Fachwissen u.a. Hotelmarketing, Hotelconsulting, Eventmanagement, Gastronomiemanagement, Tourismusmanagement

- Lehrgangsmaterial:

Pflicht- und Wahlmodule

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 5108 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 33 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Pflicht- und Wahlmodule

Begleitender Unterricht: 20 Tage für die Pflichtmodule - je nach Wahlmodul 4-6 Tage zusätzlich

  • Nah-Unterricht: 10 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 151213c

Bei einer Studiendauer von 48 Monaten betragen die Studiengebühren 14.352,00 EUR (zahlbar in 48 Raten à 299,00 EUR). Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12924 
36 Raten zu 359 EUR
Fernunterricht

36 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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