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Grafik-Designer/in

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Grafik-Designer/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Grundkenntnisse im Zeichnen bzw. Anfertigen von Scribbles, gute EDV-Kenntnisse und Umgang mit den u. g. Adobe Programmen;
techn. Voraussetzungen: PC oder Mac mit DVD-Laufwerk mit Windows 7 und Monitor mind 17 Zoll, Farbdrucker, Internet-Zugang (DSL), Adobe Programme Photoshop, Illustrator, InDe

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Theoretische Grundlagen: u. a. Wahrnehmung und Gestaltung, Form und Komposition, Typografie, Layout, Darstellungsmittel- und techniken, Idee und Entwurf;
Gestaltungspraxis: Entwurf der Corporate Identity, Corporate Design, Geschäftsausstattung (Briefpapier, Visitenkarten etc.), Anzeigen, Mailings, unternehmensunabhängige Druck-Erzeugnisse wie Bücher, Zeitungen, Kataloge, Flyer etc.;
Berufskunde: Marketing, Berufsrecht, Werbe- und Medienpsychologie

- Lehrgangsmaterial:

27 Lehrbriefe, diverse Materialien (download)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 21 Monat, gesamt 632 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 27 Lehrbriefe, diverse Materialien (download)

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7265413c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Grafikdesigner/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1998 
18 Raten zu 111.00 EUR
Fernunterricht

21 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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