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Web-Entwickler/in (SGD)

Geprüfte/r Web-Entwickler/in (SGD)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Entwicklung von Websites und Web-Apps mit HTML5, CSS3 und JavaScript

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
sicherer Umgang mit Mac oder Windows, fundierte Kenntnisse zur Internet-Nutzung; technische Voraussetzung: Windows PC oder Mac OS mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Einführung in das Web-Design: Technik, Gestaltungsprinzipien, Standards - Planung von Website-Entwicklungsprojekten - Grundlagen zur Website-Entwicklung mit HTML5 - Gestaltung von Webseiten mit HTML5 und CSS3 - Web-Design mit CSS3 - dynamisch erzeugte Bitmaps mit Canvans - Grundlagen zur Programmierung mit JavaScript - Gestaltungs- und Funktionselemente mit dem JavaScript-Framework jQuery - Anpassung und Optimierung von Websites für Smartphones - Anwendungsentwicklung /Web-Apps) für mobile Geräte - serverseitige Technologien zur Erstellung dynamischer Webseiten

- Lehrgangsmaterial:

12 Lehrbriefe, Übungsdateien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 361 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Lehrbriefe, Übungsdateien

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7275214

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Web-Developer [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1992 
12 Raten zu 166.00 EUR , kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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