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Immobilienmakler/in (EIA)

Geprüfte/r Immobilienmakler/in (EIA)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Immobilienmakler/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Abschluss einer Berufsausbildung oder mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Immobilienverwaltung oder Hochschulabschluss, Anwenderkenntnisse Office und Internet
techn. Voraussetzung: Internet-Zugang, PC mit Headset

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen des Maklergeschäfts - Maklerrecht - Grundstücksverkehr - Wertermittlung und Baurecht - Marketing für Immobilienmakler - Wettbewerbsrecht - Baufinanzierung - Immobilien und Steuern - Büroorganisation und EDV - Kommunikation und Analyse, Techniken für Makler

- Lehrgangsmaterial:

Skripte, Fallbeispiele, Projektarbeiten, Videopodcasts etc., die online und auch zum Download zur Verfügung gestellt werden sowie Online-Konferenzen, die während des Lehrgangs abgestimmt werden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 168 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 13 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Skripte, Fallbeispiele, Projektarbeiten, Videopodcasts etc., die online und auch zum Download zur Verfügung gestellt werden sowie Online-Konferenzen, die während des Lehrgangs abgestimmt werden

Begleitender Unterricht: in Form von Online-Konferenzen, Foren und Jour-fix mit Tutoren

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 593914

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Immobilienmakler/in

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 1390  Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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