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Fachwirt/in - Gesundheits- und Sozialwesen [IHK geprüft]

Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen vor einer IHK gemäß Verordnung vom 21.07.2011

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer IHK gemäß Verordnung vom 21.07.2011

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung in einem sozialen, pädagogischen, pflegenden oder kaufmännischen Beruf mit entsprechender Berufspraxis oder eine 5-jährige Berufspraxis; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
im Einzelnen siehe § 2 der Verordnung

Lehrgangsinhalte:
u.a. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse - Führen und Entwickeln von Personal - Steuern von Qualitätsmanagementprozessen - Gestalten von Schnittstellen und Projekten - Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen - Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen - Vorbereitung von Finanz- und Investitionsplanung

- Lehrgangsmaterial:

36 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 23 Monate, gesamt 791 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 36 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 34,5 Tage

  • Nah-Unterricht: 276 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 586813

Für ASB-Mitarbeiter betragen die Kosten 2.950,00 EUR (8 Raten á 368,50 EUR)

Abschluss
Fachwirt/in - Gesundheits- und Sozialwesen (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3700 
8 Raten zu 462 EUR
Fernunterricht

23 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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