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3D-Designer/in (ILS)

Geprüfte/r 3D-Designer/in (ILS)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den wesentlichen Themenbereichen der 3D-Objektentwicklung und 3D-Computeranimation

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Realschulabschluss - Gute Computer-Anwenderkenntnisse sowie Erfahrungen im Umgang mit Bildbearbeitungs- oder Grafiksoftware. Zusätzlich brauchen Sie Englischgrundkenntnisse - aktueller PC mit MS Windows und Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Softwareoberfläche und allgemeine Grundlagenarbeit von Maya - Operationen und Instrumenten des Modellings - Techniken der Textur- und Shader Erzeugung - Rigging und Animations Methodiken - Partikel und Dynamics - Script-Sprachen und Effekte - Rendering-Methodik

- Lehrgangsmaterial:

12 Lehrbriefe, Software-AutoDesk Maya

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 14 Monate, gesamt 482 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Lehrbriefe, Software-AutoDesk Maya

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7275514

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
3D-Designer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2268 
14 Raten zu 162.00 EUR , kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

14 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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