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Schutz- und Sicherheitskraft

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK)

Teilnahmevoraussetzungen:
entsprechen den Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 24 Jahre, Teilnahme am Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt; abgeschlossene Ausbildung und mind. 2 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder mind. 5 Jahre Berufspraxis davon mind. 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft

Lehrgangsinhalte:
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Jedermannrechte - Straf- und Verfahrensrecht und BGB - Dienstkunde - Situationsgerechtes Verhalten und Handeln - Sicherheitstechnik - Brandschutz, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Datenschutz - Waffen- und Arbeitsrecht

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 592414

Die Industrie- und Handelskammern erheben eine Prüfungsgebühr.

Abschluss
Schutz- und Sicherheitskraft (Fortbildungsprüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der IHK) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1590 
12 Raten zu 132.50
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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