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Fachwirt/in - Tourismus [IHK geprüft]

Geprüfte Tourismusfachwirtin (IHK) / Geprüfter Tourismusfachwirt (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Tourismusfachwirt/in IHK gemäß Verordnung vom 09.02.2012

Abschluss: Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Tourismusfachwirt/in IHK

Teilnahmevoraussetzungen:
kaufmännische Grundkenntnisse, erworben durch tourismusbezogene Grundausbildung oder durch berufliche Erfahrung; technische Voraussetzungen: Multimedia PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
abgeschl. 3-jährige Berufsausbildung der Tourismuswirtschaft und 1-jährige Berufspraxis oder Berufsausbildung in einem kaufm. oder verwalt. Beruf und 2-jährige Berufspraxis oder abgeschl. Berufsausbildung und 3-jährige Berufspraxis oder 5-jährige Berufspraxis

Lehrgangsinhalte:
Unternehmensführung und -entwicklung - Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen - Personalführung und -entwicklung - Gestaltung des Marketingprozesses - Qualitäts- und Projektmanagement - Leistungserstellung im Tourismus

- Lehrgangsmaterial:

34 Lehrbriefe, 2 CD-ROM

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 20 Monate, gesamt 602 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 34 Lehrbriefe, 2 CD-ROM

Begleitender Unterricht: 10 Präsenztage

  • Nah-Unterricht: 104 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 587913

Abschluss
Fachwirt/in - Tourismus (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3276 
18 Raten zu 182.00 EUR
Fernunterricht

20 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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