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Fachwirt/in - Steuern [Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer]

Fernkurs zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in gemäß dem Anforderungskatalog für die Fortbildungsprüfung der Bundessteuerberaterkammer vom 10.03.2010

Abschluss: Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in vor einer Steuerberaterkammer

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten mit 3-jähriger Berufspraxis oder kaufmän. Ausbidung mit 5-jähriger Berufspraxis, davon mind. 3 Jahre beim Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt; alternativ: 8-jährige Berufspraxis, davon mind. 5 Jahre beim Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o. REA

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entsprechen den Teilnahmevoraussetzungen

Lehrgangsinhalte:
Allgemeines Steuerrecht - Besonderes Steuerrecht - Rechnungswesen - Betriebswirtschaft - Wirtschaftsrecht

- Lehrgangsmaterial:

49 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 49 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 582913

per Mail betragen die Kosten 1190,00 EUR = 4 Raten zu je 297,50 EUR

Abschluss
Fachwirt/in - Steuern (Prüfung durch Steuerberaterkammern geregelt) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1600 
4 Raten zu 362.50 - sonstige Kosten: 150.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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