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Fachkraft für Leitungsaufgaben in Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (HM)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten um Management- und Leitungsaufgaben in verschiedenen Bereichen von Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu übernehmen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in, Heilerzieher/innen soweit der Pflegedienst überwiegend behinderte Menschen pflegt - mind. 2-jährige einschl. Tätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Betriebswirtschaft - Betriebsorganisation - Recht - Personalmanagement - Kommunikation - Psychosoziale Grundlagen - Gesundheits- und Sozialpolitische Grundlagen - Pflegewissen - Pflegeorganisation - Qualitätsmanagement

- Lehrgangsmaterial:

14 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 774 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 14 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 14 Tage - ein Praktikum mit 200 Std.

  • Nah-Unterricht: 144 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7249113c

Alternativ zu den Präsenzphasen werden pro Modullehrbrief 4 Webinare angeboten (84 Stunden insgesamt).
Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Leitungsaufgaben in Sozial- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4139 
18 Raten zu 229.94
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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