Inhalt
Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Sozialrecht gemäß Fachanwaltsordnung
Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Sozialrecht
Teilnahmevoraussetzungen:
erstes und zweites juristisches Staatsexamen; technische Voraussetzung: Multimedia-PC mit Internet-Zugang
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Lehrgangsinhalte:
allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht - besonderes Sozialrecht - Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung) - Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden - Recht des Familienlastenausgleichs - Recht der Eingliederung Behinderter - Sozialhilferecht - Ausbildungsförderungsrecht
- Lehrgangsmaterial:
4 interaktive Lernmodule
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 120 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 4 interaktive Lernmodule
Begleitender Unterricht: 3 Tage (für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)
- Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 579913
Die maximale Lehrgangsdauer beträgt 12 Monate.