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Bachelor - Wirtschaftsrecht [Online]

Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (Online) Bachelor of Laws (LL.B.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Laws im Studiengang Wirtschaftsrecht

Abschluss: Prüfung zum Bachelor of Laws (LL.B.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife bzw. auch anerkannte Fortbildungsprüfung oder abgeschl. Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung; im Einzelnen siehe Studienordnung
techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung der HFH

Lehrgangsinhalte:
u. a. Grundlagen des Rechts - Wirtschaftsprivatrecht - Wirtschaftsverwaltungsrecht - Buchführung - Kosten- und Leistungsrechnung - VWL - Management/Controlling - Arbeits- und Organistionspsychologie - Interkulturelle Kompetenzen - Europarecht - Rechtsdurchsetzung - Vertragsgestaltung - Marketing - Verhandlungsführung - Finanzierung/Bankrecht - Steuerrecht - Steuerlehre - Wirtschaftsinformatik - Bachelor-Thesis - ggf. Praktikum

- Lehrgangsmaterial:

Module werden online zur Verfügung gestellt

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 48 Monate, gesamt 206 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 1 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module werden online zur Verfügung gestellt

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 150312c

Prüfungsgebühr ist zu verstehen als Mindestsumme. Bei Wiederholungsprüfungen fallen jeweils weitere 59,- Euro pro Prüfungsversuch an.
Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Bachelor of Laws (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 7012 
48 Raten zu 99 EUR, Prüfungskosten: 1770 EUR, sonstige Kosten: 490 EUR
Fernunterricht

48 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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