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Ausbildung zum/zur Fitnesstrainer/in B- und A-Lizenz

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als Fitnesstrainer/in B- und A-Lizenz

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre, mindestens Hauptschulabschluss, Erste-Hilfe Kurs

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Anatomie und Physiologie für Beratungs- und Assistenzberufe im Gesundheitswesen - Sportmedizinische Anamnese und Leistungsdiagnostik - Ernährung und besondere Ernährungsempfehlungen aus sportphysiologischer Sicht - Sportphysiologie: Bewegungslehre, Trainingslehre - Trainingsmethodik: Krafttraining, Beweglichkeits- und Schnelligkeitstraining, Ausdauer- und Koordinationstraining - Erstellung von Trainingsplänen - Kommunikation im Fitnessstudio: Anleitung für den Fitnesstrainer

- Lehrgangsmaterial:

17 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 361 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 17 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 3 optionale, kostenpflichtige Seminare, 60 Workout-Termine (Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen), optionale Vorlesungstage

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7225411c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fitnesstrainer/in [privatrechtlich] i
A-Lizenz (Sport)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2289 
12 Raten zu 151 EUR, Nah-Kurskosten: 477 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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