Inhalt
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFffT) haben Sie die Qualifikation zur Ausführung von Tätigkeiten erworben, welche aufgrund der davon ausgehenden Gefährdungen in regelmäßigen Zeitabständen eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse erfordert. Neben der jährlichen Sicherheitsunterweisung müssen sich EFffT fortlaufend über wichtige Änderungen in den einschlägigen technischen (z.B. VDE) und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. DGUV) informieren. Dies ist innerbetrieblich meist weder im zeitlichen Umfang noch mit der notwendigen fachlichen Kompetenz möglich. Daher wird von entsprechenden Fachkreisen, alle 3 Jahre eine externe Auffrischung als Empfehlung ausgesprochen. Bei unvollständiger oder gar fehlender Nachschulung/Auffrischung erfüllt eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht mehr die vorgeschriebenen Voraussetzungen und verliert somit ihre Qualifikation. Es liegt dann in der Unternehmerverantwortung, dass die EFffT nicht mehr mit entsprechenden Tätigkeiten beauftragt wird.
Inhalt:
Aufrischung gesetzlicher und technischer Neuerungen
Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Sicherheitsunterweisung
Verhalten und Maßnahmen im Notfall
Umsetzung von Aufgabenstellungen (Praxis)
Erfassen und auswerten von elektrischen Größen (Praxis)
Durchführung einer Fehlersuche (Praxis)
Diskussion praktischer Problemfälle
Erfahrungsaustausch
Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu Problemstellungen
Sie erhalten somit in kompakter Form eine rechtssichere Grundlage zur Weiterführung Ihrer Tätigkeit als EFffT.
Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelgte Tätigkeiten"
Anmeldeschluss: 10.06.2020
Anmeldung bei Nadine Weller
Telefon: 0631 3677-366
Telefax: 0631 3677-406
Email: nweller@hwk-pfalz.de
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)