Inhalt
berufsfachlich qualifizierende Inhalte
(berufliche Weiterbildung im engeren Sinne):
- Handlungsfeld 1: Arbeitspädagogische Projekte
- Handlungsfeld 2: Grundlagen der Pädagogik und Sonderpädagogik
- Handlungsfeld 3: Arbeitsorganisation
- Handlungsfeld 4: Schlüsselqualifikationen
Berufliche Rehabiliation, Ausbildung zum Beruf des Arbeitspädagogen:
Die Ausbildung bereitet für die Arbeitsaufnahme in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), bei Fördermaßnahmen für Jugendliche im Übergang Schule/Beruf, im Bereich Arbeitstraining/Arbeitstherapie in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Psychiatrie vor. In all diesen Bereichen ist der Nachweis einer entsprechenden pädagogischen Qualifizierung notwendig, sodass die Teilnehmer gute Einstellungschancen haben. Die Vermittlungsquote liegt in der Regel bei 85%.
Vollzeitunterricht mit Praxisanteilen (3 Praktika)
Inhalte/Lernziele
Arbeitspädagogen betreuen und begleiten eigenverantwortlich Gruppen und Einzelpersonen. Sie gestalten Fördermaßnahmen, sorgen für die berufliche Qualifizierung der ihnen anvertrauten Menschen und führen Freizeit- und Ausgleichsangebote durch. Die Gestaltung von Arbeitsabläufen nach ergonomischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist dabei ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt.
Formale Voraussetzungen
sind ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer zweijährigen Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Zielgruppe
Der Beruf verlangt ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen und eine psychische Stabilität. Besondere Anforderungen sind daher Verantwortungsbewusstsein, selbstständiges Handeln, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit sowie ein gutes Reflektionsvermögen.
Positive Voraussetzungen sind außerdem Interesse und Offenheit gegenüber anderen Menschen.
Ausbildungsdauer
beträgt 18 Monate inklusive 18 Wochen Praktikum, davon 10 Wochen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen und 8 Wochen Wahlpraktikum in einem anderen Arbeitsbereich.
Prüfungen und Abschlüsse als Arbeitspädagogin/-pädagoge
- Feststellung der Ausbildereignung nach der AEVO,
- Bestätigung als "Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung" mit staatlich anerkannter Prüfung
- Abschlussprüfung als Arbeitspädagogin/Arbeitspädagoge.
Ausbildungsbeginn ist halbjährlich.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.el-stift.de/berufe-sozialwesen/