Inhalt
Ziel: Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Sie vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung.
Während der einjährigen Ausbildung (Vollzeit)erfolgt eine fachpraktische Ausbildung in einer Einrichtung der Altenhilfe (stationär oder ambulant).
Aufnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule Altenpflege Fr Altenpflegehilfe:
1. der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss,
2. der Nachweis der beruflichen Vorbildung durch
a)eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
b) eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder ein freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder in Krankenhäusern oder
c) der Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/Pflege) oder
d) das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer pflegebedürftigen Person,
3. die Vorlage eines Ausbildugnsvertrages
4. ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf und
5. die Vollendung des 16. Lebensjahres.
Abschluss: Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin/Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer
Übergangsmöglichkeiten: Unter http://berufsbildendeschule.bildung-rp.d.. finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.
- Abschluss
- Altenpflegehelfer/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i