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Fachschule Altenpflege: Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel: Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Sie vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung.
Während der einjährigen Ausbildung (Vollzeit)erfolgt eine fachpraktische Ausbildung in einer Einrichtung der Altenhilfe (stationär oder ambulant).

Aufnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule Altenpflege Fr Altenpflegehilfe:

1. der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss,
2. der Nachweis der beruflichen Vorbildung durch
a)eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
b) eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder ein freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder in Krankenhäusern oder
c) der Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/Pflege) oder
d) das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer pflegebedürftigen Person,
3. die Vorlage eines Ausbildugnsvertrages
4. ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf und
5. die Vollendung des 16. Lebensjahres.

Abschluss: Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin/Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer

Übergangsmöglichkeiten: Unter http:/­/­berufsbildendeschule.­bildung-rp.­d.­.­ finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.

Abschluss
Altenpflegehelfer/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
06.08.18 - 28.06.19
Mo. und Fr.
k. A. Kreuzerweg 16
54595 Prüm

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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