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Bachelor - Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht- Bachelor of Laws (LL.B.) -

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Bachelor of Laws im Studiengang Wirtschaftsrecht

Abschluss: Bachelor of Laws

Teilnahmevoraussetzungen:
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife, bestandene Meisterprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassungsberechtigung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung der Fachhochschule Nordhessen

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen des Rechts und der BWL - Wirtschaftsprivatrecht - Personalrecht - Kommunikation - Grundlagen des Rechnungswesens - Kostenrechnung und Bilanzierung - Öffentliches Recht - Methodik - Rechtsgrundlagen der Unternehmensfinanzierung - Unternehmenssicherung - Informationsverarbeitung; ein Wahlpflichtbereich aus: Finanzdienstleistungen oder Merger & Acquisition

- Lehrgangsmaterial:

Näheres zum Lernmaterial bitte beim Institut erfragen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 42 Monate, gesamt 5418 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 30 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Näheres zum Lernmaterial bitte beim Institut erfragen

Begleitender Unterricht: 84 Tage fakultativ (14-tägig samstags je zwei 4-Std. Kontaktblöcke)

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 127101

zusätzliche Kosten für empfohlene Arbeitsmittel: 150,00 EUR

Abschluss
Bachelor of Laws (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 9249 
42 Raten zu 197.00 EUR - Prüfungskosten: 615.00 EUR - sonstige Kosten: 360.00 EUR
Fernunterricht

42 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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