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Wirtschaftsjura FSH

Fernstudium Wirtschaftsjura (FSH)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung umfangreicher rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse zur Bearbeitung betriebswirtschaftlicher oder juristischer Problemstellungen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
qualifizierte rechtliche Vorbildung (z. B. Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte, Diplom-Rechtspfleger)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Bürgerliche Recht - Schuldrecht - Betriebswirtschaftslehre - Delikt- und Bereichungsrecht - Sachenrecht - Wirtschaftsmathematik - Kostenrechnung - Grundlagen der VWL - Marketing - Investition - Finanzierung - Personalwesen - Organisation - Wirtschaftsstatistik - Handelsrecht - Arbeitsrecht - Zivilprozeßrecht - Familien- und Erbrecht - Gesellschafts- und Wertpapierrecht - Arbeitsrecht - Strafrecht - Steuer- und Verwaltungsrecht - Europarecht - Wirtschaftsstatistik

- Lehrgangsmaterial:

42 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 42 Monate, gesamt 1806 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 42 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7102503

Die tatsächliche Ratenhöhe kann aufgrund enthaltener Prüfungsgebühren (in Höhe von 450,00 EURO) abweichen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 8220 
42 Raten zu 195.71
Fernunterricht

42 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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