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Weiterbildung zum "unabhängigen Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen"

Weiterbildung zum/zur "unabhängigen Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen"

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zum unabhängigen Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung in einem Pflegeberuf (Krankenschwester/-pfleger); Erfahrung im Bereich der Altenpflege/häusliche Altenpflege, 2 Jahre Berufserfahrung, Mindestalter 25 Jahre, Umgang mit dem PC/ Internetanschluss

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme an den Präsenzphasen

Lehrgangsinhalte:
Methoden der Literaturrecherche für Pflegesachverständige - Gesetzesgrundlagen für den Pflegesachverständigen - Leitlinien bei Begutachtung von Kindern - Ethik im Begutachtungswesen - Steuerrechtliche Grundlagen für unabhängige Pflegesachverständige

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 1032 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 20 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 15 Präsenztage an verl. Wochenenden von ig. 150 Std.

  • Nah-Unterricht: 150 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 798402

Für Quereinsteiger, z.B. mit der Weiterbildung "Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV)" beträgt die Lehrgangsgebühr 4.350,00 Euro plus 230,00 Euro Prüfungsgebühr.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Unabhängige/r Pflegesachverständige/r im Gesundheitswesen [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 7225 
4 Raten zu 1748.75 - Prüfungskosten: 230.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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