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Fachwirt/in - Steuern [Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer]

Vorbereitungskurs Steuerfachwirt/in

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin

Abschluss: Prüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin vor einer Steuerberaterkammer

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung zum Steuerfachgehilfen und mind. 3 Jahre Berufspraxis im steuerberatenden Bereich oder abgeschl. einschlägige Berufsausbildung (z. B. Industriekaufmann) und mind. 5 Jahre Berufspraxis auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Einzelheiten sind der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer zu entnehmen

Lehrgangsinhalte:
Allgemeines Steuerrecht - Einkommensteuer - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - Erbschafts-und Schenkungsteuer - Grunderwerbsteuer - Eigenheim- und Investitionszulagegesetz - Buchführung - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht - Kosten- und Leistungsrecht - Finanzierung und Investition - Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht - Sozialversicherungsrecht - Steuerberatungsrecht

- Lehrgangsmaterial:

45 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 774 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 45 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 3 Seminare mit insgesamt 96 UStd; die Kosten für ein drei-tägiges Seminar (32 UStd) sind in den Lehrgangskosten enthalten.

  • Nah-Unterricht: 96 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 550403

Abschluss
Fachwirt/in - Steuern (Prüfung durch Steuerberaterkammern geregelt) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4046 
18 Raten zu 175.00 EUR- Nah-Kurskosten: 896.00 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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