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Steuerberater/in [Vorbereitungskurs]

Vorbereitungskurs Steuerberater/in

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor dem Finanzministerium des jeweiligen Landes

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufspraxis in steuerberatenden Berufen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Einzelheiten sind den §§ 36 und 37 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zu entnehmen

Lehrgangsinhalte:
Steuerliches Verfahrensrecht - Steuern von Einkommen und Ertrag - Bewertungsrecht - Erbschaftsteuer - Grundsteuer - Verbrauchs- und Verkehrssteuern - Handelsrecht - Grundzüge des bürgerlichen Rechts - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Recht der Europäischen Gemeinschaften - Betriebswirtschaft - Finanz- und Rechnungswesen - Volkswirtschaft - Berufsrecht

- Lehrgangsmaterial:

54 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1032 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 54 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 4 Seminare mit insgesamt 115 UStd; die Kosten für ein drei-tägiges Seminar (33 UStd) sind in den Lehrgangskosten enthalten.

  • Nah-Unterricht: 115 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 550603

Abschluss
Steuerberater/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 01.08.22) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 5588 
24 Raten zu 185.00 EUR - Nah-Kurskosten: 1148.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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