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Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde zum Beruf des Omnibusunternehmers (IHK-Prüfung) gem. Richtlinie 96/76/EG des Rates vom 01.10.1998

Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde zum Beruf des Omnibusunternehmers (m/w/d) (IHK-Prüfung) gem. Richtlinie 96/76/EG des Rates vom 01.10.1998

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Führung eines Unternehmens im Personenverkehr (Omnibusunternehmen) und zur Vorbereitung auf die entsprechende Sach-/Fachkundeprüfung vor einer IHK

Abschluss: Sach-/und Fachkundeprüfung zur Führung eines Omnibusunternehmens nach der Berufszugangs VO PBefG

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen Vorkenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Berufszugangsverordnung

Lehrgangsinhalte:
Gesetzliche Grundlagen des Personenverkehrs - Kaufmännisches Wissen - Handelsrecht - Rechnungswesen - Personalwesen - Führung eines Betriebes - Steuern - BO-Kraft - Versicherungen - Reisevertragsrecht - Straßenverkehrsrecht - Allg. Beförderungsbedingungen - Grenzüberschreitende Verkehre - Anforderungskatalog - Gütezeichen Buskomfort - Beförderung Behinderter

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 172 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: fakultativ: ein 2-tägiges Prüfungsvorbereitungsseminar

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 546802

Kosten für die IHK-Prüfung bitte bei der IHK erfragen

Zertifikat
Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (Vorbereitung auf die IHK-Prüfung)
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1430 
5 Raten zu 240.00 EUR - Prüfungskosten: 230.00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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