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Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers-IHK-Prüfung

Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers (m/w/d) (IHK-Prüfung)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens und zur Vorbereitung auf die entsprechende Sach-/Fachkundeprüfung vor einer IHK

Abschluss: Sach-/Fachkundeprüfung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nach der BerufszugangsVO GüKG

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen Vorkenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe o.g. Berufszugangs-Verordnung § 1+2)

Lehrgangsinhalte:
Gesetzliche Grundlagen des Güterverkehrs - Verordnungen und Straßenverkehrsrecht - Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs (Handelsrecht, Personalwesen, Marketing, Steuern etc.) - Vertragsbedingungen und Versicherungen - Technische Normen und technischer Betrieb

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe (13 Einheiten), 1 Begleitbuch

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 150 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe (13 Einheiten), 1 Begleitbuch

Begleitender Unterricht: ein 1- bzw. 2-tägiges Prüfungsvorbereitungsseminar (fakultativ)

  • Nah-Unterricht: 16 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 532197

Kosten für die IHK-Prüfung bitte bei der IHK erfragen

Zertifikat
Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (Vorbereitung auf die IHK-Prüfung)
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1430 
5 Raten zu 240.00 EUR - Prüfungskosten: 230.00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

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