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Fachreferent/in für Versicherungsvertragsrecht (IHK-Zertifikat)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von juristischen Grundkenntnissen im Zivilrecht und Versicherungsvertragsrecht für eine Tätigkeit im Versicherungswesen

Abschluss: institutsinterne Prüfung mit Erwerb eines Zertifikates der IHK Saarbrücken

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulreife, Fachhochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf mit rechtlichen Bezügen (insbesondere kaufmännische Ausbildungsberufe); techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Zivilrecht u. a. Rechtsanwendungstechnik, allgemeiner Teil des BGB, Schuldrecht, Sachenrecht, Bereicherungsrecht sowie Erbrecht, Familienrecht und Zivilprozessrecht im Überblick - Versicherungsvertragsrecht u. a. Zustandekommen und Beendigung des Versicherungsvertragsverhältnisses, Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, Versicherungsvermittler, Lebensversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung

- Lehrgangsmaterial:

Module (4 Lehrbriefe, die auch online zur Verfügung gestellt werden)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 155 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module (4 Lehrbriefe, die auch online zur Verfügung gestellt werden)

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7155005

bei Postversand der Lehrbriefe: 1050,00 Euro (9 Raten à 116,66 Euro)

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Assistent/in - Versicherungsrechtsassistent/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1020 
9 Raten zu 110.00 EUR - sonstige Kosten: 30.00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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