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Stützkurs für Auszubildende im Gastgewerbe

Inhalt

Lehrgangsziel:
Ergänzung zum Berufsschulunterricht für alle sechs gastgewerblichen Ausbildungsberufe

Abschluss: Zeugnis der Hotelfernschule

Teilnahmevoraussetzungen:
Bestehendes Ausbildungsverhältnis im entsprechenden Ausbildungsberuf

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Lehrgangsinhalte:
u. a. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf - Geräte, Maschinen, Arbeitstechniken - Küchen- und Servicebereich - Warenwirtschaft, Büroorganisation - Werbung, Verkaufsförderung, Wirtschaftsdienst sowie (abhängig von der Fachrichtung): Marketing und Auftragsbearbeitung - Personalwirtschaft - Kaufmännische Steuerung und Kontrolle - Einkauf, Verkauf, Bürowirtschaft - Produkte und Dienstleistungen anbieten - Veranstaltungsorganisation - Systemorganisation - Produktpräsentation, Beratung - Personalwesen - Küchentechnische Verfahren und ausgewählte Speisen

- Lehrgangsmaterial:

8 bis 14 Lehrbriefe (je nach Fachrichtung), 1 Begleitbuch

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 20 Monate, gesamt 1032 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 bis 14 Lehrbriefe (je nach Fachrichtung), 1 Begleitbuch

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 665303

Zielgruppe
Auszubildende (Teilnehmende)
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 660 
20 Raten zu 33 EUR
Fernunterricht

20 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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