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Fachwirt/in - Steuern (Klausurenfernkurs) [Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer]

Klausurenfernlehrgang für die Steuerfachwirtprüfung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Klausurentraining zur ergänzenden Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung

Abschluss: Prüfung zum Steuerfachwirt vor einer Steuerberaterkammer

Teilnahmevoraussetzungen:
einschlägige Berufsausbildung und Berufspraxis; Internet-Zugang, falls zusätzliche Teilnahme an "e-Learning" (Informationsaustausch, Diskussionen) gewünscht wird

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Einzelheiten sind den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern des jeweiligen Landes zu entnehmen

Lehrgangsinhalte:
Klausuren aus den Bereichen: Ertragsteuerrecht, Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Erbschaftssteuer, Bilanzsteuerrecht, Kosten- und Leistungsrechnung, Jahresabschlussanalyse und Finanzierung

- Lehrgangsmaterial:

16 Klausuren

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 97 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 16 Klausuren

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 541701

Der Fernlehrgang kann auch als Klausurenfernlehrgang KOPMPAKT in einem Monat absolviert werden.

Abschluss
Fachwirt/in - Steuern (Prüfung durch Steuerberaterkammern geregelt) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 780 
3 Raten zu 260 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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