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Steuerberater/in [Klausurenfernlehrgang]

Steuerberater-Klausurenfernlehrgang

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf das schriftliche Steuerberaterexamen

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor dem Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes

Teilnahmevoraussetzungen:
mind. 3-jährige Berufspraxis in steuerberatenden Berufen; technische Voraussetzungen bei Wahl der Online-Version: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Einzelheiten sind den §§ 36 u. 37 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zu entnehmen

Lehrgangsinhalte:
Klausuren zu:
Buchführung und Bilanzierung - Ertragssteuern - Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete

- Lehrgangsmaterial:

Klausuren mit Lösungen, Arbeitsanleitung zur Klausurentechnik mit 2 Übungsfällen und Musterlösung; Lehrmaterialien werden auch online zur Verfügung gestellt

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 172 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Klausuren mit Lösungen, Arbeitsanleitung zur Klausurentechnik mit 2 Übungsfällen und Musterlösung; Lehrmaterialien werden auch online zur Verfügung gestellt

Begleitender Unterricht: ein 1-tägiges Seminar in Düsseldorf oder Frankfurt

  • Nah-Unterricht: 5 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 541900

Lehrgangskosten für Online-Version: 540,00 EUR (2 Raten à 270,00 EUR)

Abschluss
Steuerberater/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 01.08.22) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 690 
2 Raten zu 345.00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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