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Pädagogische Fachkraft Übergang Schule-Beruf

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Übergang Schule-Beruf

Inhalt

Lehrgangsziel:
Weiterbildung für Personen, die Jugendliche (insbesondere benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche) in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf unterrichten und betreuen

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
möglichst Tätigkeit in diesem Bereich z. B. als Berufsschullehrer/in, Sozialpädagoge/Sozailpädagogin an Berufsschulen, Ausbilder/in, Mitarbeiter/in von Jugendämtern und Wohlfahrtsverbänden oder von Schul- oder Arbeitsverwaltung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Übergangsbegleitung Schule-Beruf - Kooperation von Jugendhilfe und Schule - Arbeit mit sozial benachteiligten Jugendlichen im Berufsvorbereitungsjahr - Lernbarkeit sozialer Kompetenzen - Beratungskompetenz und systemische Perspektive - interkulturelle Kompetenz - Übergangsmangement - Konfliktvermittlung, Mediation in der Schule - Methoden und Arbeitsansätze in der Jugendarbeit - Entwicklung, Umsetzung und Präsentation von Projekten an Schulen

- Lehrgangsmaterial:

9 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 232 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 9 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 767898

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1125 
9 Raten zu 125 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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