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Internationaler Schweißfachingenieur/Schweißtechniker - Lehrgang Teil 1 nach DVS-IIW Richtlinie 1170

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung des Grundlagenwissens in den Bereichen Verfahrenstechnik, Werkstofftechnik und Konstruktion zur Vorbereitung auf den ersten Prüfungsteil (fachkundliche Grundlagen) der Prüfung zum Schweißfachingenieur gem. DVS-IIW Richtlinie 1170

Abschluss: Prüfung vor der schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg

Teilnahmevoraussetzungen:
Ingenieur (grad. oder Dipl.) in einer technischen Fachrichtung; techn. Voraussetzungen: Internet-Zugang (falls Teilnehmerbetreuung per Email erwünscht)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Fachkundliche Grundlagen in Verfahrenstechnik: Schweißverfahren und Schweißausrüstung - Fachkundliche Grundlagen in Werkstofftechnik: Werkstoffkunde, Metallographie, Einteilung der Stähle, Werkstoffe und ihr Verhalten beim Schweißen - Fachkundliche Grundlagen in Konstruktion: Kraft- und Spannungsberechnungen

- Lehrgangsmaterial:

CD-Rom, Studienanleitung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • CD-Rom, Studienanleitung

Begleitender Unterricht: Einführungsveranstaltungen in der SLV Duisburg

  • Nah-Unterricht: 8 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 663901

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Schweißfachingenieur/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2160 
Prüfungskosten: 250 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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