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Pädagogische Fachkraft Schulsozialarbeit - Handlungskonzepte für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen zur Förderung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Lehrer/innen sowie andere Personen aus dem Schulumfeld wie z. B. Schulsozialarbeiter/innen, Mitglieder des Schulelternrates und Fördervereins, Sozialpädagogen u. -innen von naheliegenden Jugendzentren etc.

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Schule und Schulsozialarbeit; Jugendsozialarbeit in Schulen; Projektmanagement oder Arbeitsorganisation und Zeitmanagement; Schulverdrossenheit und Schulverweigerung; Unterstützung von jungen Menschen in Übergangssituationen; Kooperation von Schule und Jugendhilfe; Ganztagsschule pädagogisch entwickeln; Aktivierende Elternarbeit in der Schule oder Interkulturelles Lernen im Unterricht; Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe

- Lehrgangsmaterial:

Modul mit 9 Lehrbriefen, Studienanleitung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 232 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Modul mit 9 Lehrbriefen, Studienanleitung

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7144304

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1125 
9 Raten zu 125 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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