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Qualitätsmanagementbeauftragte/r in Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zum Aufbau und der Pflege eines Qualitätmanagementsystems

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits- bzw. Sozialwesen mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung; alternativ mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Gesundheits- bzw. Sozialwesen, wenn keine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich vorliegt

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u.a. Einführung in das Qualitätsmanagement - Gesetzliche Rahmenbedingungen des Qualitätsmanagements - Instrumente des Qualitätsmanagements - Qualitätsbegleitende Prozesse

- Lehrgangsmaterial:

3 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 155 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 3 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 2 tägiges Seminar

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7201409c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Qualitätsmanagementbeauftragte/r

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 830 
(Gesamtkosten) 3 Raten zu 276
Fernunterricht

3 Monate

Beginnt laufend Fernunterrichts.o. 956 
6 Raten zu 159.33
s.o.

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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