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Psychologische/r Berater/in - Personal Coach

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Grundkenntnissen und Fähigkeiten in der methodenpluralen psychologischen Beratung und im Personal-Coaching

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Definitionen des Coachings und der psychologischen Beratung - Abgrenzung der psychologischen Beratung von der Psychotherapie - moderne Kommunikationsformen - NLP-Grundwissen - systemische Beratungsmethoden - Methoden der kognitiven Umstrukturierung - Selbst-Coaching - Konfliktberatung - Krisenintervention - Konzepte der positiven Psychologie - tiefenpsychologische Selbsterfahrung in der Gruppe - Beratungspraxis - tiefenpsychologische Fallarbeit

- Lehrgangsmaterial:

18 Studienhefte und 9 Lernvideos

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 580 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 18 Studienhefte und 9 Lernvideos

Begleitender Unterricht: 5 Tage (Blockseminar Mo-Fr)

  • Nah-Unterricht: 50 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7140704

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Psychologische/r Berater/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 3480 
15 Raten zu 197 EUR, Nah-Kurskosten: 525 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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