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Privatpilotenlizenz LAPL(A) / PPL(A) gemäß EASA Teil-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zur Erlangung der Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL(A) bzw. der Privatpilotenlizenz PPL(A) für Flugzeuge gemäß EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung vor der zuständigen Behörde

Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik; techn. Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
u. a. Mindestalter 17 Jahre, polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis über flugmedizinische Tauglichkeit, Erste-Hilfe-Ausbildung

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik - menschliches Leistungsvermögen - Verhalten in besonderen Fällen - Meterologie - Navigation - Aerodynamik

- Lehrgangsmaterial:

7 Fachgebiete, die als WBT zur Verfügung gestellt werden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 103 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 7 Fachgebiete, die als WBT zur Verfügung gestellt werden

Begleitender Unterricht: an 2 Tagen

  • Nah-Unterricht: 16 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 578111

Die Prüfbehörden erheben Melde- und Prüfungsgebühren. Mindestdauer 3 Wochen, maximale Lehrgangsdauer 18 Monate.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 969 
6 Raten zu 141,00 EUR, sonstige Kosten: 120 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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