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PR-Fachkraft

Inhalt

Lehrgangsziel:
Praxisnahe Vermittlung von Kenntnissen der Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss und mind 3 Jahre Berufspraxis im kaufmännischen Bereich, in Verwaltung oder Journalismus oder abgeschlossene Berufsausbildung in o. g. Bereich oder Hochschulreife und entsprechende Berufstätigkeit oder Studium in einer PR relevanten Fachrichtung; PC-Anwenderkenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Einführung in PR und Grundlagen der PR - Formen und Mittel der Pressearbeit: u.a. Pressemitteilungen, Fotos, Leserbriefe, Publikumsarbeit, Direct Mailing, Sponsoring, Blog, Podcast, Events - Sonderformen der PR: u.a. PR intern/extern, Non-Profit-PR, Investor Relations, Krisen-PR - Mediaplanung und Konzeptionstechnik: u.a. Situationsanalysen, Resonanzkontrolle, Corporate Identity und Corporate Design - PR-Praxis: u.a. Organisation, Finanzierung, Presserecht, Ethik

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 206 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7191108

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - PR [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 960 
6 Raten zu 160 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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