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Pflegeberater/in nach SGB XI § 7a

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen über Pflegefachwissen, Case-Management und Rechtsgrundlagen für eine Tätigkeit als Pflegeberater/in nach Sozialgesetzbuch XI § 7a

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung im Gesundheitsbereich z. B. als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Sozialversicherungsfachangestellte/r oder andere geeignete Berufe oder einschlägiges abgeschlossenes Studium z. B. Soziale Arbeit, Praktikum

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und 9 Tage Praktikum in Pflegediensten, teilstationären Einrichtungen, vollstationären Einrichtungen, SAVP-Teams, Hospizdiensten, Hospizen (siehe GKV-Empfehlung nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI in der Fassung vom 22.05.2018)

Lehrgangsinhalte:
Pflegefachwissen in der Beratung: u. a. pflegerelevante Kenntnisse der Medizin, medizinischer Bedarf chronisch kranker Menschen, Demenzerkrankungen, Qualitätssicherung - Casemanagement in der Pflegeberatung: u. a. Netzwerkarbeit, Erstellen von Versorgungsplänen, Konzepte integrativer Angehörigenarbeit - Recht in der Pflegeberatung: u. a. allgemeines Sozialrecht, Betreuungsrecht, Vertragsrecht der Pflegekassen gem. GKV-Empfehlung nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI in der Fassung vom 22.05.2018

- Lehrgangsmaterial:

8 Lehrbriefe, 1 Einführungsheft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Lehrbriefe, 1 Einführungsheft

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7219210

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pflegeberater/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2346 
12 Raten zu 195,00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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