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Bachelor - Mechatronik

Mechatronik (B.Eng.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Bachelor of Engineering im Studiengang Mechatronik

Abschluss: Bachelor of Engineering

Teilnahmevoraussetzungen:
Abitur, Fach- oder fachgebundene Hochschulreife oder Meisterprüfung - Näheres beim Institut erfragen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Abitur, Fach- oder fachgebundene Hochschulreife oder Meisterprüfung - Näheres beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
Mathematik - Physik - Werkstoffkunde - Technische Mechanik - Konstruktionstechnik - Fertigungstechnik - Elektrotechnik - Elektronik - Anwenderprogrammierung - Mikrorechnertechnik - Steuerungstechnik - Messtechnik - Sensorik und Aktorik - Regelungstechnik - Pneumatik und Hydraulik - Mechatronische Systeme - Simulation mechatronischer Systeme - Mechatronik Labor - SP Robotik - SP Automotive Systeme - Grundlagen der BWL - Projektmanagement - Englisch

- Lehrgangsmaterial:

diverse Module - Näheres beim Institut erfragen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 42 Monate, gesamt 5960 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 33 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • diverse Module - Näheres beim Institut erfragen

Begleitender Unterricht: 66 Tage (528 Std.) fakultativ

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 144311

Abschluss
Bachelor of Engineering (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i
ESCO-Synonym
Bachelor of Engineering (Studium) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 9534 
42 Raten zu 227.00 EUR
Fernunterricht

42 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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