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Master - Medieninformatik

Masterstudiengang Medieninformatik-Master of Science-

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Science in Medieninformatik

Abschluss: Master of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
entsprechen den Prüfungsvoraussetzungen (s.u.)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
mindestens sechssemestriger berufsqualifizierender Abschluss im Bereich Informatik an einer deutschen Hochschule (Bachelor oder Diplom), Englischkenntnisse auf dem Sprachniveau B2

Lehrgangsinhalte:
Mathematik und Physik der Medieninformatik - Medienkompetenz - Management neuer Medien - Informatik neuer Medien - Technische Elemente der Medieninformatik - Methoden wissenschaftlichen Arbeitens - Künstliche Intelligenz - Elementare Verfahren der Medieninformatik - Interkulturelle Kompetenz - Managementtechniken ; Drei von sechs Wahlpflichtmodulen: Mediendesign - E-Business - Medientechnik - Medienproduktion - Internationales Medienmanagement - ERP und Business Intelligence

- Lehrgangsmaterial:

15 Module (inkl. Projektstudium und Masterarbeit)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2064 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 20 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 15 Module (inkl. Projektstudium und Masterarbeit)

Begleitender Unterricht: vier Präsenzphasen (eine pro Semester) zur Ablegung der Prüfungen; weitere fakultative Präsenzphasen bitte beim Institut erfragen

  • Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 137508

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 13716 
24 Raten zu 539.00 EUR - Prüfungskosten: 780.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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