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Master - Business Administration

Master of Business Administration

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Business Administration (MBA)

Abschluss: Master of Business Administration (MBA) an der SRH Fernfachhochschule Riedlingen

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulabschluss und mind. 1 Jahr Berufspraxis; Englischkenntnisse nachgewiesen durch Zertifikate oder persönlichen Eignungstest, wirtschaftswissenschaftliches Grundverständnis nachgewiesen durch GMAT oder persönlichen Eignungstest

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
u. a. Economics - Marketing - Wirtschaftsrecht - Rechnungswesen - Unternehmensentwicklung - Projektmanagement - Finanzwirtschaft - Informationsmanagement - Finanzmanagement - Unternehmensführung - Kultur und Kommunikation | Wahlpflichtmodule/Spezialisierungen: Personalmanagement oder Marketing oder Finanzmanagement oder Unternehmerisches Risikomanagement

- Lehrgangsmaterial:

Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 3612 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 35 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module

Begleitender Unterricht: vier 5-tägige Seminare an verschiedenen Orten sowie mehrere virtuelle Seminare

  • Nah-Unterricht: 160 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 133005

Abschluss
Master of Business Administration i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12936 
24 Raten zu 539 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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