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Lehrer/in für Ernährung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Einzel- und Gruppenernährungsberatung

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss - Mindestalter 18 Jahre - PC-Anwenderkenntnisse - Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Teilnahme an den Präsenzphasen, 1 Prüfungsleistung der Basisqualifikationen,
2 Prüfungsleistungen der Aufbauqualifikationen

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine und spezielle Ernährungslehre, Ernährungsformen, EDV in der Ernährungsberatung, Übergewicht und Adipositas, Qualitätskriterien für Adipositasprogramme, Stoffwechselphysiologie, Gewichtsmanagement (Gewichtsreduktion, Gewichthalten, Gewichtszunahme), Nahrungsergänzungen und diätetische Lebensmittel, Mangelernährung und Untergewicht, physiologische und biochemische Grundlagen inklusive Energiestoffwechsel, sportartspezifische Ernährung, Ernährung im Präventivsport, Probleme in der Sporternährung, Ermüdung im Sport, Rechtliche Grundlagen der Ernährungsberatung, Praxis der Ernährungsberatung, Ernährung von besonderen Zielgruppen, Verbraucherschutz, Lebensmittelrecht, Eigenschaften von Lebensmitteln

- Lehrgangsmaterial:

5 Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 5 Module

Begleitender Unterricht: 16 Tage Präsenzphase und 1 Tag Prüfung

  • Nah-Unterricht: 171 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7182908

Lehrgangskosten bei verlängerter Ratenzahlung: 4.164,00 EUR zahlbar in 12 Raten à 347,00 EUR

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3976 
4 Raten zu 994 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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