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Fachwirt/in - Bau [IHK geprüft, gemäß besonderer Rechtsvorschriften]

Kombi-Studium zum/zur Baufachwirt/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Baufachwirt / zur Baufachwirtin vor der Industrie- und Handelskammer Köln gemäß Besondere Rechtsvorschriften vom 12.11.1987

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Köln (IHK) gemäß der o. g. Besonderen Rechtsvorschriften

Teilnahmevoraussetzungen:
kaufmännische Berufsausbildung und Berufspraxis in einem Bauunternehmen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufspraxis (in einem Bauunternehmen), die der Fortbildung zum Baufachwirt/zur Baufachwirtin dienlich ist oder mind 6 Jahre Berufspraxis in einer Bauunternehmung; im Einzelnen siehe "Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Baufachwirt" der IHK Köln

Lehrgangsinhalte:
Volkswirtschaftliche Grundlagen und Bauwirtschaft - Bauunternehmensführung und Bauunternehmensorganisation - Finanz- und Rechnungswesen der Bauunternehmung - Baubetriebliches Personalwesen - Absatzwirtschaft der Bauunternehmung - Bauproduktionswirtschaft - Materialwirtschaft, Geräteeinkauf, Nachunternehmerleistungen

- Lehrgangsmaterial:

21 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 851 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 21 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 8 Kontaktseminare à 2,5 Tage (23 Stunden) in Kerpen

  • Nah-Unterricht: 184 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 518589

Die IHK erhebt Prüfungsgebühren in Höhe von 300,00 EURO.

Abschluss
Fachwirt/in - Bau (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 5400 
6 Raten zu 850 EUR, Prüfungskosten: 300 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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