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Kombiniertes Fern- und Direktunterrichtsprogramm für Detektive und Detektivinnen

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Ausübung einer Tätigkeit im Detektivgewerbe

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss, Mindestalter 20 Jahre, möglichst abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Recht/Sicherheit oder im kaufmännischen Bereich

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
mind. 2-jährige Praxiserfahrung, Teilnahme an den Seminaren und Nachweis ausreichender Vorbereitung; Näheres siehe institutsinterne Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Spezielle Berufskunde: Informationsbeschaffung - Gesellschaftliche Rolle der Detektive - Dienstkunde - Verwaltungsarbeiten;
Fachkunde Recht: Öffentliches Recht/Staatsrecht - Strafrecht - Zivilrecht - Europäische Regelungen;
Fachkunde Kriminalistik: Allgemeines - Kriminalistik - Angewandte Psychologie;
Fachkunde Wirtschaft: u.a. Einführung in BWL und VWL - Werkschutz und Wachdienst

- Lehrgangsmaterial:

60 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 22 Monate, gesamt 473 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 60 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: zwei 1-wöchige Seminare incl. Abschlussprüfung

  • Nah-Unterricht: 70 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 633391

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Detektiv/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3850 
22 Raten zu 175.00 EUR
Fernunterricht

22 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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