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Jura - 2. Staatsexamen [Klausurenkurs mit Korrektur]

Klausurenkurs mit Korrektur zur Vorbereitung auf das 2. juristische Staatsexamen

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Lösung von juristischen Fällen und zur Anfertigung von Aufsichtsarbeiten

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
1. Juristisches Staatsexamen; techn. Voraussetzungen: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Fälle und Lösungen zu Klausuren, wie sie im 2. Juristischen Staatsexamen gestellt werden, auf den Gebieten: Bürgerliches Recht und Nebengebiete; Straf- und Strafprozessrecht; Öffentliches Recht; Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht; es wird die examensrelevante Problematik behandelt

- Lehrgangsmaterial:

Wöchentlich eine Klausur ggf. online (BGB und Nebengebiete; StGB/StPO; Öffentliches Recht; Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht) mit Lösungen.
Es kann eine kürzere Lehrgangsdauer vereinbart werden.

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 52 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 1 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Wöchentlich eine Klausur ggf. online (BGB und Nebengebiete; StGB/StPO; Öffentliches Recht; Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht) mit Lösungen.

Es kann eine kürzere Lehrgangsdauer vereinbart werden.

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 603379

bei Online-Versand: 480,00 EUR (12 Raten à 40,00 EUR)

Abschluss
STAATSEXAMEN (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
ESCO-Synonym
STAATSEXAMEN (Studium) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 600 
12 Raten zu 50.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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