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Jura - 1. Staatsexamen [Klausurenkurs mit Korrektur]

Klausurenkurs mit Korrektur zur Vorbereitung auf das 1. juristische Staatsexamen

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Lösung von juristischen Fällen, besonders zur Anfertigung von Aufsichtsarbeiten

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mehrsemestriges Studium der Rechtswissenschaften; techn. Voraussetzungen: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Fälle und Lösungen zu Klausuren, wie sie im 1. Juristischen Staatsexamen gestellt werden, auf den Gebieten: Bürgerliches Recht und Nebengesetze, Strafrecht, Öffentliches Recht. Es wird die examensrelevante Problematik behandelt.

- Lehrgangsmaterial:

Wöchentlich zwei Fälle/Klausuren ggf. online (BGB und Nebengebiete sowie Strafrecht oder öffentliches Recht) mit Lösungen (je nach Ausbildungsstand).
Es kann eine kürzere Lehrgangsdauer vereinbart werden.

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 52 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 1 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Wöchentlich zwei Fälle/Klausuren ggf. online (BGB und Nebengebiete sowie Strafrecht oder öffentliches Recht) mit Lösungen (je nach Ausbildungsstand).

Es kann eine kürzere Lehrgangsdauer vereinbart werden.

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 603279

bei Online-Versand: 468,00 EUR (12 Raten à 39,00 EUR)

Abschluss
STAATSEXAMEN (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
ESCO-Synonym
STAATSEXAMEN (Studium) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 588 
12 Raten zu 49.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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