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Immobilienmakler/Immobilienmaklerin (SGD)

Geprüfte/r Immobilienmakler/Immobilienmaklerin (SGD)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Immobilienmakler/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
kaufmännisches Grundwissen und Berufspraxis oder handwerkliche bzw. technische Berufsausbildung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Arbeitsmethodik und Organisation - Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen - Marketing für Makler - Allgemeines Recht - Immobilienbezogenes Recht - Öffentliches Baurecht, Bodenordnung und Maklermarkt - Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsgesetz - Maklerrecht und Wettbewerbsrecht - Verkehrswertermittlung unbebauter und bebauter Grundstücke - Finanzierung und Versicherungen, Steuern - Maklerpraxis

- Lehrgangsmaterial:

20 Lehrbriefe und Fallstudien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 20 Lehrbriefe und Fallstudien

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7129503

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Immobilienmakler/in

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2364 
12 Raten zu 197 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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